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  • Arbeitsunfähig was nun?


    Selbstständige sind bei Berufsunfähigkeit gesetzlich nicht abgesichert, Freiberufler müssen mit Einnahmeausfällen rechnen, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes mit Versorgungslücken.
    Als Arbeitnehmer steht Ihnen von der gesetzlichen Rentenversicherung nur ein geringer Teil (ca. 29%) Ihres letzten Nettoeinkommens zu – oder gar nichts.


    Jeder 4. Arbeitnehmer wird Berufsunfähig!

    Sichern Sie sich heute noch gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit ab!
    Wir erstellen Ihnen von allen namenhaften Versicherern ein Angebot, damit die Transparenz für Sie gegeben ist.




    Sichern Sie Ihre Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab!



    Dienstunfähigkeitsversicherung

    Derzeit scheidet ein erheblicher Teil der Beamtinnen/Beamten aus Krankheitsgründen vorzeitig aus dem Dienst aus. Dabei gehört täglicher Leistungsdruck genauso wie Krankheit und Unfall zu den Risiken. Im Ernstfall müssen Sie ohne private Vorsorge trotz der Beamtenversorgung erhebliche Einkommensverluste in Kauf nehmen.
     
    Sie können eine selbstständige BU-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen.
     
    Alternativ können Sie auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel mit einer Risiko-Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung kombinieren.
     
    Wir verzichten auf die Möglichkeit, Sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit auf einen anderen theoretisch noch möglichen Beruf zu verweisen (abstrakte Verweisung), unabhängig von Alter, Dienststellung oder Beruf. Berufs- und Zeitsoldaten erhalten auch die Dienstunfähigkeitsklausel.

    Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein unverbindliches Angebot.




    Krankentagegeldversicherung

     

     

     

    Das Krankengeld, dass Sie von der Gesetzlichen Krankenversicherung ab der 7. Krankheitswoche bekommen, reicht langfristig nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Denn Ihre laufenden Kosten müssen Sie schließlich auch zu 100 % weiter zahlen. Die Beiträge für gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gehen davon auch noch weg.
     
    Mit einer Kranken-Tagegeld-Versicherung schließen Sie diese Lücke: Ab der 7. Krankheitswoche erhalten Sie für jeden Tag, an dem Sie arbeitsunfähig sind, das vereinbarte Krankentagegeld.
     

     

    Sprechen Sie uns gerne hierzu an.