.
  • Tierhalterhaftpflichtversicherungen


    Hundehalterhaftpflicht


    Versicherungssumme: 3 Mio Euro für Personen- und Sachschäden je Vers.-Fall
    mitversichert ist:

    - führen ohne Leine
    - Schäden an fremden Tieren durch gewollte oder ungewollte Deckakte
    - Mietsachschäden bis 300.000 Euro
    - Schäden durch Welpen bis zu einem Alter von zwölf Monaten
    - Verwendung/Überlassung eines Hundes als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund


    Prämie: 55 Euro inkl. Vers.-Steuer
    (alternativ mit 125 Euro SB: 39,87 Euro inkl. Vers.-Steuer)


    Pferdehalterhaftpflicht


    Versicherungssumme: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden je Vers.-Fall
    Schutz für Reiter und Pferd:

    - auf der Weide und beim Ausritt
    - bei der Teilnahme an Veranstaltungen aller Art, auch bei Turnieren und Pferderennen
    - bei Ansprüchen von fremden Reitern, die ohne Gebühr das Pferd ausleihen, auch für die Teilnahme am Reitunterricht
    - weltweit


    Prämie: 89,25 Euro inkl. Vers.-Steuer
    (alternativ mit 125 Euro SB: 65,45 Euro inkl. Vers.-Steuer)


    Das kann beispielsweise täglich passieren:

    - Das Pferd reißt sich los, läuft auf eine viel befahrene Straße, verursacht einen Verkehrsunfall und es gibt Verletzte.
    - Das Pferd schlägt aus, verletzt dabei Menschen und beschädigt Sachen.
    - Das Pferd beißt beim Ausreiten ein anderes Pferd.
    - Bei einer Kutschfahrt kippt der Wagen und mitfahrende Personen werden verletzt.


    Leistungsextras inklusive:

    - Fremd-/Gastreiterrisiko mitversichert
    - Schäden Dritter, die Ihre Reitbeteiligung oder ein Gast verursachen.
    - Fohlen bei der Mutter für 1 Jahr beitragsfrei
    - Durchführen von privaten Kutschfahrten
    - Schäden an anderen Pferden durch einen ungewollten
    - Deckakt
    - Flurschäden, zum Beispiel während des Ausritts oder beim Weidegang
    - das Haftungsrisiko des Hüters, sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist


    Forderungsausfall-Schutz eingeschlossen!

    Sie oder Ihr Pferd werden durch ein anderes Pferd verletzt. Wenn dessen Halter keine entsprechende Haftpflichtversicherung hat und er den Schaden auch selbst nicht ersetzen kann, schützt Sie Ihre eigene Versicherung.

    In solchen Fällen erhalten Sie von der NÜRNBERGER vollen Ersatz, wenn der Schaden über 2.500 Euro kostet.

    Beispiel: Ein fremdes Pferd schlägt gegen Ihres aus. Es zieht sich Prellungen zu. Sie selbst stürzen und erleiden Knochenbrüche. Sie fordern Arztkosten für Pferd und Mensch, Schmerzensgeld, Verdienstausfall usw. vom Schadenverursacher. Wenn dieser nicht zahlen kann, springt die NÜRNBERGER für Sie ein.

    Der Forderungsausfall-Schutz ist beitragsfrei dabei – sichern Sie sich diesen Vorteil.


    "Ist die Katze gesund, freut sich der Mensch."
    Das gilt übrigens auch für uns Hunde und Pferde!



    Tierkranken- und Tierlebensversicherungen – Hier arbeiten wir mit sämtlichen namenhaften Gesellschaften zusammen!!